Erklärung zur Barrierefreiheit
Demo-Projekt „Lauter Frauen“ ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA und die europäische Norm EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Einschränkungen sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
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Leichte Sprache: Informationen in Leichter Sprache werden derzeit nicht angeboten.
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Lebensgeschichten: Die Texte sind automatisch übernommene Auszüge aus der Wikipedia. Fremdsprachige Wörter und Zitate darin sind nicht als solche ausgezeichnet, sodass Screenreader sie mit deutscher Aussprache vorlesen können.
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Bildbeschreibungen: Die Porträts haben einen Alternativtext mit dem Namen der Person, aber keine ausführliche Beschreibung des Bildes.
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Gebärdensprache: Informationen in Deutscher Gebärdensprache werden derzeit nicht angeboten.
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Mosaik: Das Mosaik ist eine Bildfläche aus Porträts, versetzt angeordnet und mit festen Rändern. Mit der Tastatur lässt es sich vollständig bedienen (Pfeiltasten wechseln das Porträt, Plus und Minus zoomen), Wischgesten sind nicht nötig. Screenreader lesen alle Personen als Liste von Links vor; die räumliche Anordnung wird dabei aber nicht vermittelt. Die Listen-Ansicht enthält dieselben Personen und ist mit Screenreader der empfohlene Weg. Startseite und Mosaik weisen darauf hin.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. Oktober 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung mit automatisierten Prüfungen (axe-core auf allen Seiten und Zuständen, in heller und dunkler Darstellung, auf Desktop, Android und iOS) und manuellen Prüfungen von Tastaturbedienung, Zoom und Kontrast.
Barrieren melden: Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Dann schreiben Sie uns bitte: barrierefreiheit@example.org. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Das Verfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Weitere Informationen finden Sie auf www.schlichtungsstelle-bgg.de.